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Erstellung von Steuerdeklarationen mit Steuerberatung und Steueroptimierung |
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Steueroptimierung durch steuerliche Gestaltungsplanung |
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Steuerliche Vertretung vor den Finanzbehörden, Finanzgerichten, Bundesfinanzhof; ggf. Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, Europäischen Gerichtshof durch Rechtsanwalt Dipl.Bw. Wolfgang Schiebel |
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Hinweis für Arbeitnehmer |
Arbeitnehmer verschenken Jahr für Jahr regelmäßig Geld, weil sie auf die Erstellung einer Einkommensteuererklärung verzichten.
In vielen Fällen, insbesondere bei unregelmäßigem Arbeitseinkommen, vorübergehender Arbeitslosigkeit, ungewöhnlich hohen Werbungskosten, negativen Einkünften aus Vermietungen, usw. erstattet die Finanzbehörde zuviel bezahlte Lohnsteuer, wodurch sich die Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung durch einen steuerlichen Berater selbst bezahlt.
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Hinweise für Vermieter |
Auch als Vermieter einer Immobilie sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung nicht auf professionelle Hilfe verzichten.
Ein Fall aus unserer Praxis: Unser Mandant ist Vermieter einer Immobilie. Um die Niedrigzinsphase zu nutzen, hat er seine langfristigen Darlehensverträge gekündigt, weshalb er eine Vorfälligkeitsentschädigung über 10.000,00 € zu zahlen hat. Die Vorfälligkeitsentschädigung wurden als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt wollte diese Werbungskosten mit der Begründung nicht anerkennen, dass nach einem Urteil des Bundesfinanzhof Vorfälligkeitsentschädigungen keine Werbungskosten sind. Aufgrund unseres Hinweises, dass das Finanzamt dieses Urteil falsch interpretiert hat, wurden die Werbungskosten dann anerkannt und unser Mandant hat daher eine Steuerersparnis von über 5.000,00 €.
Rechtlicher Hinweis: Vorfälligkeitsentschädigungen sind dann keine Werbungskosten, wenn diese durch die Aufgabe der Immobilie durch Verkauf anfallen. Aber wenn bei einer laufenden Vermietung schlicht die Finanzierung gewechselt wird und dadurch die Vorfälligkeitsentschädigung ausgelöst wird, dann liegen Werbungskosten vor.
Merke: Lieber ein paar Hundert Euro in eine professionelle Beratung investieren, als u.U. Beträge in 4-stelliger Höhe zu verlieren!
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Keine seriöse Steuerberatung für 40,00 € |
Für alle die meinen Mann oder Frau bekommt eine seriöse Steuerberatung für 40,00 € sollten sich einen Artikel aus der Stuttgart Zeitung vom 17. Juni 2006 lesen. Der Artikel in Kurzform: 40,00 € wollte der Stuttgarter Richard Kerner ausgeben, um sich von einem Verein die Steuererklärung machen zu lassen. Kurze Zeit darauf sitzt er beim Notar und verpflichtet sich zum Kauf einer Wohnung. Ein Schritt, der am Ende 16000 € Lehrgeld gekostet hat.
Merke: Die Funktion des Notars wird oft missverstanden. Der Notar belehrt zwar über die rechtlichen Folgen des Kaufvertrages, aber der Notar führt keine Beratung, weder rechtlicher, noch steuerrechtlicher, noch finanzieller Art durch. Obwohl der Notar auch hierrauf regelmäßig darauf hinweist, wird dies von den Parteien oft falsch verstanden.
Deshalb, bevor Sie einen notariellen Vertrag abschliessen, lassen Sie sich anwaltich beraten. Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt kostet maximal 250,00 €. Dieser Betrag kann Sie jedoch vor einem möglichen finanziellen Ruin schützen.
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Druckbare Version
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Rechtsanwalt Dipl. Betriebswirt (FH) Bankkaufmann Wolfgang Schiebel Stuttgart - Rottenburg - Bondorf
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