Für Zahlungsklagen ab 50.000,00 € vermittle ich Ihnen einen Prozessfinanzierer.
Ihr Vorteil: Ohne Kostenrisko führen Sie den Rechtsstreit, da der Prozessfinanzierer bei einer Klagabweisung alle Kosten übernimmt. Sie müssen lediglich eine 10/10 Rechtsanwaltsgebühr aus dem Gegenstandswert für die Anfertigung einer Klageschrift bezahlen, welche der Prozessfinanzierer zur Prüfung der Übernahme benötigt.
Ihr Nachteil: Bei einem Obsiegen verlangt der Prozessfinanzierer einen Teil der erstrittenen Klagsumme, je nach Prozessfinanzier und Gegenstandswert von 10 bis 40 Prozent.
Bei Interesse berate ich Sie gerne vorab kostenfrei.
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