Käufer einer Immobilie versuchen neuerdings nach Zahlung des Kaufpreises und Übernahme der Immobilie nächträglich eine Kaufpreisminderung im Wege des Schadenersatzes, z.B. Flächenabweichungen, Schäden nicht offenbart, usw. durchzusetzen. Es ist daher dringend zu empfehlen den beabsichtigten Kaufvertrag vor Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt w/m prüfen zu lassen.
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Der Käufer einer Immobilie - auch in der Zwangsversteigerung - haftet auf Rückzahlung der Kaution an den Mieter selbst dann, wenn er die Kaution vom Verkäufer nicht erhalten hat, BGH, Urteil vom 7.3.2012 - XII ZR 13/10, NJW Spezial 2012,257
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