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Gerne bin ich Ihnen behilflich Ihre Ansprüche im Erbrecht durchzusetzen.
Sie sind
- Erbe?
I.) Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt?
- Erbe annehmen oder ausschlagen?
II.) Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht?
- Sie suchen einen Testamentsvollstrecker?
III.) Sie wollen sicher stellen, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird und benötigten einen Testamentsvollstrecker?
- Sie suchen Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments?
IV.) Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihr Vermögen an die Richtigen vermachen können?
- Sie suchen Sicherheit für Ihren Partner?
V.) Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?
Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig und komplex wie das Erbrecht.
Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie.
Ich bin Ihnen als erfahrener und ausgewiesener Experte im Erbrecht dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen.
Ich helfe Ihnen Ihre Interessen zu wahren und dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.
Meine langjährige Erfahrung in der erbrechtlichen Beratung und ggf. gerichtliche Durchsetzung wird auch Ihr Vorteil sein.
Eine erbrechtliche anwaltliche Beratung ist zwar nicht billig, aber auf jeden Fall kostengünstiger als langjährige Rechtsstreitigkeiten über mehrere gerichtliche Instanzen.
Ich kläre Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf.
Selbstverständlich vertrete ich auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.
Sie wollen oder müssen ein Testament erstellen?
Gerne bin ich Ihnen bei der Gestaltung und Erstellung eines Testaments behilflich, welches Ihren letzten Willen zur Durchsetzung verhilft.
Sie müssen ein Nachlassverzeichnis erstellen?
Gerne bin ich Ihnen behilflich ein ordnungsgemäßes Nachlassverzeichnis zu erstellen.
Weiter unten habe ich weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Im Erbfalle
helfe ich Ihnen Ihre Ansprüche als
- Erbe oder
- Miterbe oder
- Pflichtteilberechtigte/r
- Testamentsvollstrecker
durchzusetzen.
*
Etlichen
- Erben
- Miterben
- Pflichtteilsberechtigten
habe ich in 34-jähriger Berufsausübung zu Ihrem Erbe außergerichtlich und gerichtlich verholfen.
Testamentsvollstreckungen:
A.
Im Auftrag des Erblassers übernehme ich auch das Amt als Testamentsvollstrecker und werde für die Durchsetzung des letzten Willens des
Erblassers Sorge tragen.
B.
Der Erblasser hat Sie als Testamentsvollstrecker benannt und Sie benötigen Hilfe bei der Durchsetzung des letzten Willens des Erblassers?
Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchführung Ihres Amtes als Testamentsvollstrecker.
Auf eine anwaltliche Beratung sollten Sie auf keinen Fall verzichten.
Eine anwaltliche Beratung ist auf jeden Fall kostengünstiger, als ein langjähriger, kostenintensiver Rechtsstreit über mehrere Instanzen.
Je nach Größe der Erbschaft können hier schnell Kosten von über mehrere 10.000 € entstehen.
Bei einem Rechtsstreit über eine Erbschaft von beispielsweise 350.000 € betragen allein die Kosten für die 1. Instanz 25.562,91 €!!
Aus meiner jahrzehntelangen Praxis als Rechtsanwalt:
Weil ein Erbe ein paar tausend Euro Rechtsanwaltsgebühren sparen wollte, hat er von seinem Erbe 100.000,00 € verloren.
Daher sparen Sie nicht an der falschen Stelle.
Besser eine anwaltliche Beratung und Hilfe zuviel, als zu wenig.
Eine anwaltliche Erstberatung in einer Erbsache kostet maximal 249,90 €.
Soviel sollte Ihnen Ihr Erbe wert sein.
Die weiteren anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert.
Vor der Mandatserteilung berechne ich Ihnen gerne unverbindlich und kostenfrei die voraussichtlich anfallenden Gebühren.
Anfechtung der Erbschaftsannahme bei
Irrtum über Erbschaftssteuer
Weil ein Erbe Kosten einer Beratung sparen
wollte und die Belastung durch die Erbschaftssteuer falsch eingeordnet hat, wollte
er die Erbschaftsannahme anfechten.
Nach dem Beschluss des OLG Hamm vom 4.11.2021, 10 W 125/21 wurde die Anfechtung
zurückgewiesen, weil ein Irrtum über die Höhe der Erbschaftssteuer keinen Irrtum nach § 119 BGB darstellt.
Pech gehabt. An der falsch Stelle gespart und
jetzt 6-steillige Erbschaftssteuer bezahlen.
Daher sparen Sie nicht an der falsche Stelle.
Ausgewählte Entscheidungen zum Erbrecht.
Verjährung von Ausgleichsansprüche unter Miterben
Ausgleichsansprüche unter Miterben verjähren in 30 Jahren, vgl. NJW Spezial 471,2009.
Keine Anfechtung wegen Irrtum über die Höhe
der Erbschaftssteuer
Beschluss des OLG Hamm vom 4.11.2021, 10 W 125/21.