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Ich vertrete Gläubiger oder Schuldner im Insolvenzverfahren. Privatpersonen bin ich behilflich bei der Durchführung des privaten Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiuung. Zahlreichen Privatpersonen konnten im Rahmen der Restschuldbefreiuung ihre Verbindlichkeiten erlassen werden, wodurch ein finanzieller Neuanfang möglich wurde.
Ein Formular zur Eröffnungen des Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung können Sie unter -Informatione -Formulare downloaden.
Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren.
Ich helfe Ihnen, dass Sie in 6 Jahren schuldenfrei sind.
Hierbei ist es unbeachtlich ob Sie " nur 25.000,00 € " oder 25 Millionen € Verbindlichkeiten haben. Sie können in beiden Fällen nach 6 Jahren schuldenfrei sei. Für einen wirtschaftlichen Neuanfang ist es nie zu spät.
Für eine Erstberatung im Insolvenzverfahren berechne ich 249,90 €.
Bei Vorlage einer Bescheinigung Ihres Amtsgerichts über die bewilligte Gewährung von Beratungshilfe berechne ich nur 10,00 €.
Im Übrigen hängen die Kosten meiner Beauftragung vom Arbeitsaufwand ab. Ein gut vorbereitetes Verfahrens mit 3 Schuldnern ist nicht sehr zweitaufwändig. Ein schlecht vorbereites Verfahren, d.h. Schuldnerermittlung durch mich, usw. mit 50 Schuldnern ist sehr zeitintensiv. Aus diesem Grunde bearbeite ich Insolvenzverfahren ausschließlich nach vereinbarten Stundensätzen.
Gerne unterbreite ich Ihnen für Ihren konkreten Fall im Rahmen der Beratung ein konkretes Honorarangebot.
Bevor - Während - Nach
einer Insolvenzphase
helfe ich Ihnen Ihre Ansprüche als
- Schuldner oder
- Gläubiger
durchzusetzen.