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Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben übernimmt diese alle Kosten des Rechtsstreites, ausgenommen einer möglicherweise vereinbarten Selbstbeteiligung.
Ich empfehle Ihnen jedoch unverzüglich nach dem Versicherungsfall Ihre Rechtsschutzversicherung zu informieren und sich eine Schadennummer geben zu lassen. Ohne Schadennummer kann die Kostendeckungsanfrage - je nach Rechtsschutzversicherung - je nach Sachverhaltsgestaltung - bis zu 6 Wochen dauern. In diesem Zeitraum haben Sie möglicherweise Entscheidungen zu treffen und bei Ablehnung der Rechtsschutzversicherung haben Sie sodann die bislang angefallenen Kosten zu bezahlen. Aus diesem Grunde bitte ich um Verständnis, dass ich nicht mit Ihrer
Rechtsschutzversicherung abrechne, sondern ausschließlich mit Ihnen als meinem Mandanten und Auftraggeber.
Sie können dann meine Gebührennote bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen und können sich somit selbst
die Regulierung durch Ihre Rechtsschutzversicherung feststellen.
Sie haben noch keine Rechtsschutzversicherung?
Gerne berichte ich Ihnen aus meiner Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen, damit Sie eine Entscheidungsgrundlage für " Ihre Versicherungsgesellschaft " haben und beim nächsten Rechtsstreit gut versichert sind.
Sie sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung oder eines Wohngebäudes und wollen sich gegen die Prozessrisiken wegen möglichen Streitigkeiten mit Ihren Mietern versichern?
Die Rechtsschutzversicherer berechnen das versicherte Risiko nach dem jährlichen Mieteinnahmen. Als Entscheidungshilfe geben ich Ihnen nachfolgend die üblichen Prämiensätze bekannt:
1. ohne Selbstbeteiligung 7% Prozent der Mieteinnahmen
2. mit 150,00 € Selbstbeteiligung 5% Prozent der Mieteinnahmen
3. mit 300,00 € Selbstbeteiligung 4% Prozent der Mieteinnahmen.
Beispiel:
Für die von Ihnen vermietete Wohnung erhalten Sie monatlich 500,00 € Mieteinnahmen. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen somit 6.000,00 €. Wenn Sie sich nun für eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung entscheiden, beträgt die jährliche Versicherungsprämie 7% aus 6.000,00 € = 420,00 €.