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ist aber auf jeden Fall bei mir seinen Preis wert!
Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel ist stets bemüht, seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.
Guter Rat ist preiswert, kann aber nicht kostenlos sein!
Vom Beratungsgespräch zum Albtraum: Stuttgarter Zeitung vom 17.6.2006, Seite 13:
Weil der Stuttgarter Richard Kerner nur 40,00 € für eine Steuererklärung ausgeben wollte, mußte er letztendlich 16.000,00 € Lehrgeld bezahlen!
Ergo: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle !
Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:
1. Rechtsanwalt - Hotline
Für eine anwaltliche Kurzberatung empfehle ich Ihnen meine persönliche Rechtsanwalts-Hotline.
Unter der Rufnummer 09001-800808 (1,99 € je Minute aus dem deutschen Festnetz; ggf. Mobilfunk abweichend, inklusive 19% Umsatzsteuer)
erhalten Sie von mir oder einem vom mir beauftragten Rechtsanwalt / Rechtsanwältin eine anwaltliche Beratung am Telefon. Sie bezahlen nur die angefallenen Telefongebühren, welche minutengenau abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Anruf bei Ihrem jeweiligen Mobilfunkprovider über dessen aktuellen Preise für Anrufe unter der Rufnummer 09001.
Seit dem 01.07.2006 sind Rechtsanwälte gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Ab dem 1.1.2019 werden Mandate grundsätzlich nur noch angenommen, wenn mit Mandatserteilung gleichzeitig ein Sepa - Mandat erteilt wird, um die Kosten (Auslagenvorschüsse, Rechtsanwaltsgebühren,
Gerichtskosten, Sachverständigenkosten usw.) einzuziehen.
2. vorsorgliche Beratung
Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel verlangt für ein Erstberatungsgespräch bei Vorauskasse pauschal 119,- € inklusive MwSt., wenn Sie die Beratung 1 Monat vor dem Beratungstermin vereinbart und ein Sepa-Mandat erteilt wird das das Beratungshonorar sofort per Lastschrift eingezogen werden kann und mindestens 15 Tage vor Durchführung der Beratung auf meinem Konto gutgeschrieben worden ist. Das Beratungshonorar wird per Lastschrift eingezogen. Eine Anrechnung auf eine mögliche spätere Vertretung ist ausgeschlossen.
3. übliche Kosten der Beratung (kostenlose Beratung bei Mandatserteilung)
Grundsätzlich berechne ich meine Gebühren nach dem Gegenstandswert und nehme eine Anrechnung der Gebühren für die Erstberatung auf eine mögliche anschließende Mandatserteilung vor, sodass das Beratungsgespräch bei Mandatserteilung kostenlos ist.
Es wird eine 1,0 Erstberatungsgebühr gem. RVG aus dem Gegenstandswert berechnet. Für Verbraucher beträgt die Erstberatungsgebühr höchstens jedoch 190,00 €, zuzüglich 20,00 € Auslagenersatz, zuzüglich 19% Umsatzsteuer, insgesamt also 249,90 €. Für Gewerbetreibende gilt die Höchstgrenze nicht.
Bei einem Gegenstandswert über 2.000,00 € beträgt die maximale Beratungsgebühr 249,90 €. Bei einem Gegenstandswert unter 2.000,00 € verringert sich das Beratungshonorar,
bis 500,00 € Gegenstandswert 64,26 € Honorar
bis 1.000,00 € Gegenstandswert 114,24 € Honorar
bis 1.500,00 € Gegenstandswert 160,65 € Honorar
bis 2.000,00 € Gegenstandswert 202,30 € Honorar
über 2.000,00 € Gegenstandswert 249,90 € Honorar
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4. Außergerichtliche Beratungstätigkeiten nach Zeitsätzen
Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Honorar auf
49,60 € (einschließlich 19% Umsatzsteuer) je 10 Minuten Rechtsanwalts-Bearbeitungszeit.
Ggf. sind Auslagen (Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Kopierkosten, Telekommunkationskosten) sind zu erstatten.
Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Für die Rechnungslegung werden pauschal Auslagen über 23,90 € berechnet.
Die angefallenen Gebühren werden monatlich mit dem monatlich zu zahlenden Auslagenvorschuss abgerechnet
und verrechnet.
Eine Abrechnung nach Zeithonorar kann im Einzelfall abgeschlossen werden, wenn der Rechnungsbetrag
den Mindestbetrag von 500,00 € überschreitet.
Entscheiden Sie selbst, welche Alternative für Sie in Betracht kommt.
In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.
Gebührenrechner für die Ermittlung der Kosten eines Zivil - Rechtsstreites.